LASS UNS FAHREN!

Komm vorbei und mach bei uns in der John Fahrschule deinen Führerschein. Wir sind für dich da, egal ob Auto (auch Automatik) Motorrad, B196 / B197 und Auffrischungen.

Komm vorbei

JOHN FAHRSCHULE
Gardeschützenweg 68
12203 Berlin

Nahverkehr:
S-Botanischer Garten

Wir sind da

ÖFFNUNGSZEITEN
MO 16:00 – 19:00
DI 15:00 – 18:00
MI 15:00 – 18:00
DO 16:00 – 19:00
FR 15:00 – 18:00

Versteh es

THEORIEZEITEN:
MO 19:00 – 20:30

MI 19:00 – 20:30

DO 19:00 – 20:30

Melde dich

030 832 03 940

030 843 14 146

0151 443 50 931

Willkommen in der John Fahrschule

In der John Fahrschule bilden wir seit 2005 Fahrschüler in Berlin Steglitz aus. Mit Spaß, Vertrauen und Zuverlässigkeit, helfen wir dir den Wunsch des Fahrens zu verwirklichen. Ob Auto, Motorrad, Roller, B196 + 197 oder Auffrischung – bei der John Fahrschule kannst du die jeweilige Führerscheinklasse erreichen. Mit dem begleitenden Fahren ab 17 Jahren, kannst du auch schon vor der Volljährigkeit deine Erfahrungen im Straßenverkehr sammeln.

Viele Möglichkeiten der Weiterbildung und Auffrischung

Neben den verschiedenen Führerscheinklassen bieten wir auch Erweiterungen und Auffrischungen an. Die Fahrausbildung geht mit viel Verantwortung einher, weshalb wir dich mit unserer langjährigen Erfahrung und Qualität sicher und optimal auf den Verkehr und die Zukunft vorbereiten möchten. Unsere Fahrlehrer werden regelmäßig geschult.

Unsere moderne Fahrschulflotte bietet in allen Klassen die bestmögliche Basis für den Führerscheinerwerb.

Wir freuen uns auf deinen Besuch und unseren gemeinsamen Weg zum Führerschein.

Team

Unser Team in der John Fahrschule ist motiviert und möchte mit dir zusammen deinen eigenen Weg zum Führerschein angehen.
Mit Erfahrung und Engagement bereiten wir dich auf dein Leben im Straßenverkehr vor!

BENNY

Inhaber, Fahrlehrer

DETLEF

Fahrlehrer

Lasse

Fahrlehrer

WIR SUCHEN DICH

Werde Fahrlehrer*in

Unser Angebot für den Führerschein

Unser Führerscheinangebot umfasst folgende Fahrzeugklassen. Gerne beraten wir dich zu deinem persönlichen Führerscheinwunsch. Mit der Führerscheinanmeldung-Online (FAO) übernehmen wir für dich die Antragstellung und ersparen dir die Wartezeit beim Amt.
Bei weiteren Fragen rund um die Beantragung und Zulassung helfen unsere FAQ.
Alle Informationen zur Neuerung der Schlüsselzahl 196 + 197 findest du in unseren FAQ.

Führerschein B17

B17

Bei diesem Führerschein können Minderjährige ab 17 Jahren mit einer Begleitperson bereits Erfahrungen sammeln.

Führerschein B17

B

Der Führerschein ab 18 Jahren befähigt das Fahren von Fahrzeugen (ausgenommen AM, A1, A2, A) bis 3,5t und einer Beförderung von bis zu 8 Personen.

Führerschein B17

AM

Bei diesem Führerschein können Minderjährige ab 16 Jahren Kleinkrafträder bis 45 km/h fahren.

Führerschein B17

A1 / 196

Bei diesem Führerschein können Minderjährige ab 16 Jahren Krafträder bis bis max 125 cm3 oder 11 KW fahren.

Führerschein B17

A2

Der Führerschein kann ab 18 Jahren für Krafträder bis bis max 35 KW  oder Verhältnis Leistung/Gewicht max 0,2 KW / kg erlernt werden.

Führerschein B17

A

Der Führerschein ist für Krafträder mit einem Hubraum über 50 cm3 oder über 45 km/h (bbh) . Dieses kannst du über die Aufstiegsprüfung von A2 ab 20 Jahren per Direkteinstieg ab 24 Jahren machen.

Deine Fragen – unsere Antworten

Hier findest du Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um den FÜHRERSCHEIN und die notwendigen Vorbereitungen auf unsere Führerscheinstunden.

ANMELDUNG

Was brauche ich für die Anmeldung in der Fahrschule?

Nichts, nur ein wenig Zeit für ein persönliches Gespräch, um eventuelle Fragen zu klären!

Anmeldung für BF17 (begleitetes Fahren mit 17 Jahren)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Lichtbild
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis oder Reisepass der Begleitperson(en)
  • Führerschein der Begleitperson(en)
Wer darf als Begleitperson eingetragen werden?

Wer…

  • 30 Jahre oder älter ist
  • seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt
  • nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister hat
Wann kann ich mit dem Führerschein anfangen?

Mit der Ausbildung dürfen wir 6 Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters beginnen.

Welche Unterlagen brauche ich zur Anmeldung bei der Behörde?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Lichtbild
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • rund 50,00 Euro Bearbeitungsgebühr für die Behörde
Was ist FAO?

FAO (FührerscheinAnmeldungOnline) ist ein Service von uns in Zusammenarbeit mit der Behörde!
Damit entfallen für dich die Wartezeiten beim Bürgeramt, da wir den Antrag Online in der Fahrschule stellen. Auch die Bearbeitungszeit verkürzt sich deutlich, so dass du früher zur Theorie-Prüfung gehen kannst.

Wie lange dauert die Bearbeitungszeit von der Behörde?

Erstmal rund 4 Wochen bis du einen Termin bekommst und  dann in der Regel 4-6 Wochen bis der Antrag bearbeitet ist. Erst wenn der Antrag bearbeitet wurde und der Fahrschule eine Bestätigung darüber vorliegt, kann die Theorie-Prüfung abgelegt werden.  Wenn du den Antrag über FAO stellst, alles zusammen ca. 3 Wochen!

AUTO B, B17

Was brauche ich für die erste Fahrstunde?

Festes Schuhwerk (keine High Heels oder FlipFlops)

Bin ich bei einem Unfall versichert?

Es gibt keinen gesetzlichen Versicherungsschutz für Fahrschüler während der Ausbildung. Jede Fahrschule hat jedoch die Möglichkeit eine separate Fahrschüler-Unfallversicherung abzuschließen.

Wir haben diese Versicherung für unsere Schüler abgeschlossen. Dem Schüler entstehen durch diesen Unfallschutz keine Mehrkosten! Es ist eine rein kostenlose Service-Zusatzleistung, die wir aber als Selbstverständlichkeit ansehen.

MOTORRAD,
AM, A1, A2, A

Was brauche ich für die erste Motorrad-Fahrstunde?
  • Feste knöchelhohe Motorradschuhe
  • Motorradhose und -jacke
  • Rückenprotektor
  • Helm
  • Handschuhe
  • Kopfhörer

Wir stellen alles außer Schuhe und Kopfhörer!

Ich möchte die Aufstiegsprüfung von Klasse A2 auf A bzw. A1 auf A2 absolvieren. Wie läuft das ab?

Nach zweijährigem Besitz deiner Fahrerlaubnis der Klasse A2 kannst du eine Aufstiegsprüfung auf Klasse A absolvieren bzw. nach zweijährigem Besitz deiner Fahrerlaubnis der Klasse A1 kannst du eine Aufstiegsprüfung auf Klasse A2 absolvieren. Hier spricht man vom stufenweisen Zugang in die nächsthöhere Führerscheinklasse. Voraussetzung zur Aufstiegsprüfung ist der zweijährige Besitz der niedrigeren Führerscheinklasse. Für diese Aufstiegsprüfung ist keine Theoretische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben. Die praktische Grundausbildung sowie die Sonderfahrten sind ebenfalls nicht vorgesehen. Es muss lediglich der Antrag bei der Behörde gestellt und eine praktische Prüfung abgelegt werden. Jedoch solltest du zur Vorbereitung auf diese Prüfung Fahrstunden nehmen. Die Anzahl der Vorbereitungsstunden richtet sich nach deinem Können!

Bin ich bei einem Unfall versichert?

Es gibt keinen gesetzlichen Versicherungsschutz für Fahrschüler während der Ausbildung. Jede Fahrschule hat jedoch die Möglichkeit eine separate Fahrschüler-Unfallversicherung abzuschließen.
Wir haben diese Versicherung für unsere Schüler abgeschlossen. Dem Schüler entstehen durch diesen Unfallschutz keine Mehrkosten! Es ist eine rein kostenlose Service-Zusatzleistung, die wir aber als Selbstverständlichkeit ansehen.

Schlüsselzahl 196

Was bedeutet die Schlüsselzahl 196?

FAHRERLAUBNIS KLASSE B MIT SCHLÜSSELZAHL 196

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorradleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zu Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Welche Voraussetzungen gibt es?
  • seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
  • das Mindestalter von 25 Jahren erreicht
  • eine Fahrerschulung durchlaufen
  • beim Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 196 in der Klasse B vor deren Eintragung den Nachweis einer erfolgreichen Fahrerschulung
  • innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Fahrerschulung die Schlüsselzahl 196 beantragen
Wo gilt die Schlüsselzahl 196?

Die Berechtigung gilt nur im Inland.

Die sogenannte Bonusregelung (Aufstiegsprüfung von A1 auf A2) ist mit dieser Berechtigung nicht möglich.

Gibt es eine Prüfung?

Teilnahme an mindestens 9 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten in der Fahrschule
Ziel: Befähigung zum sicheren, verantwortungsbewussten und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1

Theoretischer Teil:

  • mindestens 4 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten

Praktischer Teil:

  • mindestens 5 Unterrichtseinheiten a 90 Minuten

Für die fahrpraktischen Unterrichtseinheiten sind Schutzhelm und Schutzbekleidung unbedingt erforderlich. 

Für die erfolgreiche Teilnahme der Fahrerschulung wird dem Teilnehmer eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt.

Konnte das Ziel mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestunterrichtseinheiten nicht erreicht werden, darf eine Teilnahmebescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ergänzende Unterrichtseinheiten das Ziel erreicht wurde.

Muss ich einen Antrag stellen?

Eine Antragstellung erfolgt in Berlin.
Die Eintragung der Schlüsselzahl 196 erfolgt unter Vorlage eines Identitätsnachweises, des Nachweises der erfolgreichen Teilnahme an einer Fahrerschulung und eines aktuellen biometrischen Lichtbildes. Die Gebühr beträgt 37,30 EUR (Stand 01/2020).

Schlüsselzahl 197 – „Automatikregelung“

Was bedeutet 197 im Führerschein?

Deine Fahrausbildung und Prüfung finden in einem Auto mit Automatikgetriebe statt. Zusätzlich musst du eine Fahrerschulung machen (10 * 45 Minuten Schaltwagen plus 2 x 15 Minuten „Prüfungsfahrt“ innerorts und außerorts mit dem Fahrlehrer). Damit erlangst du die Befähigung Autos mit Handschaltgetriebe fahren zu dürfen. Der Nachweis dieser Befähigung führt zum Eintrag der Schlüsselzahl 197 in deinen Führerschein. 

Ich habe bereits meine Klasse B

Wer bereits eine Fahrerlaubnis der Klasse B mit SZ78 hat, muss nur die Fahrerschulung nachweisen.

Welche Vorrausetzungen gibt es?

Neu Erwerb

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Mindestalter
    18/BF17
  • Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
  • Erforderliche Unterlagen:
    Personalausweis oder Pass
    Aktuelles biometrisches Lichtbild
    Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
    Angabe der Fahrschule und der Prüfstelle

Inhaber Klasse B SZ78

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Berlin
  • Der Schaltnachweis ist bei Antragstellung beim Bürgeramt vorzulegen
  • Antrag auf Umtausch des Führerscheins für die Eintragung der Schlüsselzahl B197 im Bürgeramt

THEORIE

Wie oft Theorie? Und wann ist der Unterricht immer?

Der Grundstoff (gilt für alle Fahrerlaubnisklassen) umfasst 12 Doppelstunden, bei Erweiterung 6 Doppelstunden
Der Zusatzstoff für die Klassen A, A1 und A2 umfasst 4 Doppelstunden
Der Zusatzstoff für die Klassen B, L und AM umfasst 2 Doppelstunden
Mo, Mi und Do 19.00 – 20:30h
Zusatzstoff für die Motorrad-Klassen ist samstags nach Absprache

Wie lange ist der Theorieunterricht gültig?

Der Theoretische Unterricht ist insgesamt 2 Jahre lang gültig.

BEZAHLUNG

Wann muss der Grundbetrag bezahlt werden?

Mit Vertragsabschluss.

Wann müssen die Fahrstunden bezahlt werden?

Vor Fahrtantritt in bar oder als Überweisung.

Freundschaftswerbung: Was bekomme ich, wenn ich die John Fahrschule weiterempfehle?

Zuerst einmal freuen wir uns natürlich sehr, wenn wir weiterempfohlen werden. Dies zeigt uns, dass wir unserem eigenen hohen Anspruch der höchstmöglichen Qualität gerecht werden. Schließt ein Fahrschüler seine Ausbildung bei uns ab und kam auf deine Empfehlung hin zu uns, bekommst DU einen 25,-€ Gutschein deiner Wahl von uns!
Keine Barauszahlung! Mehr Infos direkt bei uns im Büro!

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